Essenszuschuss und Tankgutschein: Mehr Kaufkraft als bei Gehaltserhöhung
Kurz erklärt
Viele Unternehmen erhöhen Gehälter, wenn sie Mitarbeitenden mehr bieten wollen.
Das Problem: Ein großer Teil dieses Betrags geht durch Steuern und Sozialabgaben verloren.
Die Kombination aus Essenszuschuss und Tankgutschein funktioniert anders.
Ein Großteil des eingesetzten Budgets wirkt sich direkt als zusätzliche Kaufkraft aus.

Was hier mit „mehr Kaufkraft“ gemeint ist
Beim Essenszuschuss und beim Tankgutschein handelt es sich nicht um klassisches Gehalt und daher wären die Formulierungen „Brutto“ oder „Netto“ in dem Zusammenhang steuerrechtlich nicht zu 100% sauber.
Beide Leistungen sind zweckgebunden und werden steuerlich als Zusatzleistungen und nicht als Gehalt behandelt.
Gemeint ist daher:
Zusätzliche Mittel, die Mitarbeitenden tatsächlich zur Verfügung stehen und wirtschaftlich wie Netto wirken – ohne als Arbeitslohn versteuert zu werden.
Warum sich Essenszuschuss und Tankgutschein kombinieren lassen
Der entscheidende Punkt liegt in der steuerlichen Einordnung.
Der Tankgutschein fällt unter den monatlichen Sachbezug (bis zu 50 €).
Der Essenszuschuss basiert auf einer eigenen Regelung mit Sachbezugswert für Mahlzeiten und steuerfreiem Zuschuss pro Arbeitstag.
Dadurch greifen zwei unterschiedliche Benefits mit Steuervorteil.
Und genau deshalb lassen sie sich gut kombinieren.
Wie viel zusätzliche Kaufkraft möglich ist
In der Praxis ergibt sich häufig folgende Kombination:
| Benefit | Betrag pro Monat |
| Tankgutschein | ca. 50 € |
| Essenszuschuss | ca. 100–115 € |
| Gesamt | bis zu 165 € |
Diese Beträge stehen Mitarbeitenden zusätzlich zur Verfügung – mit deutlich geringerer Abgabenbelastung als bei einer klassischen Gehaltserhöhung.
Rechenbeispiel: Benefit-Kombination vs. Gehaltserhöhung
Um den Unterschied greifbar zu machen, lohnt sich ein konkreter Vergleich.
Ein Unternehmen möchte einem Mitarbeiter monatlich 165 € zusätzliche Kaufkraft zur Verfügung stellen, die der Mitarbeiter „nettowirksam“ bekommt.
Kombination aus Essenszuschuss und Tankgutschein
- Tankgutschein: 50 €
- Essenszuschuss: ca. 115 €
👉 zusätzliche Kaufkraft: ca. 165 €
👉 Arbeitgeberkosten: ca. 185 €
Gehaltserhöhung
- Bruttogehaltserhöhung: 150 €
Nach Steuern und Sozialabgaben ergibt sich:
👉 häufig weniger als 80 € tatsächliche Kaufkraft
👉 Arbeitgeberkosten: ca. 185 €
Vergleich im Überblick
| Positionen | Kombination (Essenszuschuss + Tankgutschein) | Gehaltserhöhung |
| Arbeitgeberkosten | ca. 185 € | ca. 185 € |
| Auszahlung / Nutzung | 50 € + ca. 115 € | 150 € brutto |
| Kaufkraft beim Mitarbeiter | ca. 165 € | oft < 80 € |
| Abgabenbelastung | gering | hoch |
| Wie viel % der Kosten kommen beim Mitarbeiter an? | ca. 90 % | < 50 % |
Was dieses Beispiel zeigt
Bei vergleichbaren Arbeitgeberkosten ergibt sich ein deutlich unterschiedlicher Effekt für den Mitarbeiter.
- Kombination von Tankgutschein und Essenszuschuss: ca. 165 € zusätzliche Kaufkraft
- Gehaltserhöhung: oft weniger als 80 €
Bei gleichem Budget erhält der Mitarbeiter auf Grund der steuerlichen Behandlung der beiden Zusatzleistungen ungefähr das Doppelte an Kaufkraft.
Warum viele Arbeitgeber dieses Potenzial nicht nutzen
Trotz dieser klaren Vorteile setzen viele Unternehmen weiterhin auf klassische Gehaltserhöhungen.
Die Gründe liegen meist nicht in der Wirtschaftlichkeit, sondern in:
- fehlendem Wissen
- Unsicherheit bei der Umsetzung
- getrennt gedachten Systemen
Dabei liegt genau hier ein erheblicher Hebel.
Die eigentliche Herausforderung in der Praxis
Die Kombination ist nicht kompliziert – sie muss nur sauber umgesetzt werden.
Wichtig sind insbesondere:
- klare Trennung der Benefits
- korrekte Nutzung (z. B. Mahlzeiten beim Essenszuschuss)
- saubere Abbildung in der Lohnabrechnung
Nur dann bleibt der steuerliche Vorteil erhalten.
Was beim Essenszuschuss erlaubt ist:
→ Essenszuschuss: Was ist erlaubt?
Typische Fehler beim Essenszuschuss vermeiden:
→ Essenszuschuss Fehler
Umsetzung in der Lohnabrechnung:
→ Essenszuschuss Lohnabrechnung
Mehr als nur diese zwei Benefits
Die Kombination aus Essenszuschuss und Tankgutschein zeigt bereits, wie viel zusätzliche Kaufkraft möglich ist.
In der Praxis ist das oft erst der Anfang.
Weitere steueroptimierte Benefits können sinnvoll ergänzt werden – etwa Internetzuschuss, Erholungsbeihilfe oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
Entscheidend ist die Kombination.
Einen strukturierten Überblick über alle Benefits mit Steuervorteil finden Sie hier:
→ Steuerfreie Mitarbeiterbenefits – Einordnung & Überblick
Wie Arbeitgeber Benefits strukturiert umsetzen
Sobald mehrere Benefits kombiniert werden, wird eine klare Struktur entscheidend.
Viele Unternehmen stoßen schnell an Grenzen, wenn sie einzelne Lösungen nebeneinander einsetzen.
Deshalb gehen viele dazu über, Benefits zentral zu steuern und miteinander zu kombinieren.
Ein Beispiel dafür ist:
→ Mitarbeiterbenefits mit Steuervorteil flexibel kombinieren (NettoBooster App)
Fazit
Essenszuschuss und Tankgutschein sind jeweils für sich sinnvoll.
Die eigentliche Stärke liegt jedoch in der Kombination.
Bei gleichen Arbeitgeberkosten entsteht ein deutlich höherer wirtschaftlicher Effekt für Mitarbeitende.
Typische Frage
Kann man Essenszuschuss und Tankgutschein kombinieren?
👉 Ja, da beide unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen.
FAQ Essenszuschuss und Tankgutschein
Wie viel ist insgesamt möglich, wenn man Tankgutscheine und Essenszuschuss kombiniert?
Üblicherweise bis zu ca. 165 € zusätzliche Kaufkraft pro Monat. Das bedeutet der Mitarbeiter bekommt monatlich einen Tankgutschein über 50 € steuerfrei und 15 Essenszuschüsse á 7,67 € pro Zuschuss.
Ist die Kombination von Tankgutschein und Essenszuschuss steuerfrei?
Der Tankgutschein ist steuerfrei. Der Essenszuschuss ist steuerlich begünstigt. 165 € Essenszuschuss kosten den Arbeitgeber maximal 18 € Pauschalsteuer (keine SV-Abgaben).
Für wen lohnt sich die Kombination aus Tankgutschein und Essenszuschuss?
Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden spürbar mehr Kaufkraft bieten möchten. Das erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.