Essenszuschuss in DATEV (LODAS & Lohn und Gehalt)
Der Essenszuschuss wird in DATEV nicht als klassischer steuerfreier Sachbezug abgebildet, sondern über den Sachbezugswert für Mahlzeiten.
Grundlage ist immer eine eigene Lohnart auf Basis der Stammlohnart 235 – Sachbezug brutto.
Diese Systematik gilt sowohl für:
- Betriebskantinen
- Essenszuschüsse
- Essensgutscheine / Restaurantschecks

Zusammenfassung: Essenszuschuss in DATEV einrichten
Der Essenszuschuss wird in DATEV in drei Schritten umgesetzt:
- eigene Lohnart auf Basis StLA 235 – Sachbezug brutto anlegen
- Steuer- und SV-Behandlung definieren (Kennziffer 48)
- geldwerten Vorteil über Bewegungsdaten erfassen
Der Betrag wird automatisch über 9994 – Sachbezug wieder vom Netto abgezogen.
Lohnart für Essenszuschuss in DATEV anlegen
Die Einrichtung erfolgt immer mandantenspezifisch.
Vorgehen:
- Mandantendaten → Lohnarten
- Neue Lohnart anlegen
- Stammlohnart wählen: 235 – Sachbezug brutto
- Bezeichnung vergeben (z. B. „Mahlzeiten“)
Die konkrete Lohnartennummer wird individuell vergeben.
Steuer- und SV-Behandlung einstellen
Für den Essenszuschuss wird in der Praxis fast immer die Pauschalversteuerung genutzt.
Einstellung:
👉 48 – pauschal versteuerte Bezüge, 25 %, SV-frei
Wirkung
- 25 % Pauschalsteuer
- keine Sozialversicherung
- Steuer trägt der Arbeitgeber
Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist systemseitig nicht vorgesehen.
Bewegungsdaten erfassen (DATEV LODAS)
Die Abrechnung erfolgt über die Bewegungsdaten.
Vorgehen:
- Bewegungsdaten → Erfassungstabellen
- Monat auswählen
- Registerkarte Standard
- Eintrag erfassen
Beispielhafte Erfassung
Hier ein Beispiel für die Erfassung:
| Feld | Inhalt |
| PersNr | Mitarbeiter |
| BS | 2 |
| Lohnart | eigene LA (StLA 235) |
| Wert | geldwerter Vorteil (Monat) |
Entscheidend: Es wird nicht der Gutscheinwert erfasst, sondern der geldwerte Vorteil.
Automatische Verarbeitung in DATEV (9994)
Ein zentraler Mechanismus in DATEV ist der automatische Nettoabzug.
👉 Netto-Abzugsnummer 9994 – Sachbezug
Wirkung:
- erhöht das steuerliche Brutto
- wird nicht ausgezahlt
- reduziert das Netto automatisch
Es entsteht kein zusätzlicher Zahlungsfluss.
Beispiel: Essenszuschuss in DATEV
Rahmen:
- 15 Mahlzeiten
- Sachbezugswert: 4,57 €
- Zuzahlung: 2,00 €
Berechnung:
4,57 € – 2,00 € = 2,57 €
2,57 € × 15 = 38,55 €
Abbildung in DATEV:
- Lohnart (StLA 235): 38,55 €
- Pauschalsteuer: automatisch
- Nettoabzug: automatisch (9994)
Essensgutscheine und Restaurantschecks in DATEV
Auch Essensgutscheine werden identisch abgebildet.
Voraussetzungen:
- maximal ein Gutschein pro Arbeitstag
- tatsächliche Mahlzeit
- Einhaltung der Wertgrenze
Wertgrenze 2026
7,67 € pro Mahlzeit
(= Sachbezugswert + steuerfreier Zuschuss)
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über:
- StLA 235
- gleiche Lohnart
- gleiche Logik
Nebenbuchführung bei größeren Unternehmen
Bei hoher Mitarbeiterzahl wird häufig aggregiert abgerechnet.
Vorgehen:
- Durchschnittszuzahlung berechnen
- geldwerten Vorteil ermitteln
- Gesamtbetrag versteuern
Vorteil:
- geringerer Erfassungsaufwand
- skalierbare Prozesse
Typische Fehler in DATEV
Im folgenden werden typische Fehler bei der Lohnabrechnung mit DATEV dargestellt:
Falsche Lohnart
Verwendung der Lohnart für den steuerfreien Sachbezug (§8 EStG) statt Sachbezug Mahlzeiten (pauschal versteuert) auf Basis der Standardlohnart 235
Falscher Wert
Erfassung des Gutscheinwerts statt des geldwerten Vorteils
Fehlende Pauschalversteuerung
Kennziffer 48 nicht gesetzt
Zuzahlung nicht berücksichtigt
kein Fehler, aber höhere Steuerbelastung
Unklare Datenbasis
👉 häufigster Praxisfehler:
- keine saubere Erfassung der Mahlzeiten
- fehlende Schnittstellen
Unterschied zwischen LODAS und Lohn und Gehalt
Die fachliche Logik ist identisch:
- gleiche Stammlohnart
- gleiche Steuerlogik
- gleiche Abzugsmechanik
Unterschiede bestehen nur in:
- Oberfläche
- Bedienführung
Offizielle DATEV-Dokumentation
-> Weitere Details finden Sie in der DATEV-Hilfe zur Essenszuschuss-Abrechnung
Was bedeutet das für Arbeitgeber konkret?
Die Umsetzung in DATEV ist technisch klar strukturiert.
Die eigentliche Herausforderung liegt in:
- der korrekten Ermittlung des geldwerten Vorteils
- der Berücksichtigung von Zuzahlungen
- der Übergabe der Daten in die Lohnabrechnung
DATEV bildet den Essenszuschuss zuverlässig ab –
entscheidend ist die vorgelagerte Prozessqualität.
Dezenter Hinweis
In der Praxis zeigt sich, dass der größte Aufwand nicht in DATEV selbst entsteht, sondern in der Erfassung und Aufbereitung der Daten.
Viele Arbeitgeber setzen daher auf Lösungen, die:
- Nutzung automatisch erfassen
- Zuzahlungen berücksichtigen
- den geldwerten Vorteil berechnen
- die Daten direkt für die Lohnabrechnung bereitstellen
Ein Beispiel für einen solchen Ansatz sind modulare Benefit-Plattformen wie NettoBooster.
Fazit
Der Essenszuschuss wird in DATEV über eine klar definierte Systemlogik abgebildet:
- Sachbezugswert als Grundlage
- eigene Lohnart auf Basis StLA 235
- Pauschalversteuerung
- automatischer Nettoabzug
Die größte Herausforderung liegt nicht in DATEV selbst, sondern in der korrekten Datenermittlung und Prozessintegration.
FAQ – Essenszuschuss in DATEV Lodas, Lohn und Gehalt
Welche Lohnart wird für den Essenszuschuss verwendet?
Eine eigene Lohnart auf Basis der Stammlohnart 235.
Was bedeutet 9994 in DATEV?
Automatischer Nettoabzug für Sachbezüge.
Was ist in DATEV die Kennziffer 48?
Pauschalversteuerung mit 25 %, SV-frei.
Muss in DATEV der Gutscheinwert gebucht werden?
Nein, nur der geldwerte Vorteil.